Kleinunternehmer – Dein „Logout“ aus der Umsatzsteuer?

Benita Königbauer, Steuerberaterin und Profit First Professional
Benita Königbauer zur Kleinunternehmer-Regelung

Großzügig ist er ja schon, der Gesetzgeber. Alle, die weniger als 22.000 € Umsatz machen, lässt er von der Umsatzsteuer-Angel… oder?

Die magischen 22.000 € sind für viele Gründer wahrscheinlich deshalb so verlockend, weil ihnen irgendwer erzählt hat, sie hätten dann kein „Umsatzsteuerproblem“.

Klingt ja auch gut, schließlich hast Du, wenn Du Dein Unternehmen gründest, noch ganz andere „Probleme“ und die meisten davon gehen mit einer beliebigen Form von Papierkram einher. Wenn Du Dir also einen dicken Batzen davon sparen kannst – noch dazu einen, der wegen der Nähe zum Finanzamt auch noch mit gepflegtem Magengrummeln einhergeht -, dann kann einem das schon mal wie ein echter Leckerbissen erscheinen.

Aber wie es so ist mit den besonders süßen Leckerbissen, meistens hängt ein Preisschild dran. Entweder in Form von versteckten Kalorien oder – im Fall der Kleinunternehmer-Regelung – in Form von versteckten Nachteilen.

Wo ist eigentlich das Problem?

Kleinunternehmer-Regelung
Viele Unternehmer sind nicht unbedingt begeistert von Papierkram …

Mal ganz abgesehen davon, dass die Umsatzsteuer überhaupt kein „Problem“ ist, wenn Du Dich locker machst, die Panik ausatmest und Dir einen kugelsicheren Workflow schaffst, der sich perfekt in Deinen Alltag integriert, ist ein „Logout“ aus dem Umsatzsteuersystem durch die Kleinunternehmer-Regelung in unserer heutigen digitalen Welt auch so gut wie unmöglich geworden.

Du magst zwar keine Umsätze von mehr als 22.000 € machen und die auch nur in Deutschland, doch das Umsatzsteuergesetz hält noch 1.001 weitere spannende Sachverhalte für Dich als (Klein-)Unternehmer bereit, deretwegen Du trotzdem eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben darfst. Zum Beispiel gilt die „Umkehr der Steuerschuldnerschaft“, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn Du als inländischer Unternehmer von einem ausländischen Unternehmer eine Leistung beziehst, auch für Kleinunternehmer. Und, schwupps – musst Du Umsatzsteuer an das Finanzamt melden und bezahlen. Nur, weil Du ein Theme für Deine Website heruntergeladen, bei AppSumo eine Software gekauft oder bei einem österreichischen oder schweizer Anbieter einen Online-Kurs gebucht hast.

Bist Du ein umsatzsteuerpflichtiger  „Vollunternehmer“, kratzt Dich das in der Regel nicht besonders, denn Du ziehst im gleichen Atemzug die Vorsteuer wieder ab. Nullsummenspiel.
Als Kleinunternehmer darfst Du das dagegen nicht, also zahlst Du nicht nur das Theme, die Software oder den Kurs, sondern auch noch die deutsche Umsatzsteuer darauf an das Finanzamt. Und hast den Papierkram, den Du eigentlich vermeiden wolltest, trotzdem am Hals. Kein so gutes Geschäft, oder?

Wenn Du schon dabei bist …

Und es gibt noch einen weiteren Pferdefuß bei den vermeintlichen Vorteilen der Kleinunternehmerschaft: Die meisten denken, sie könnten dann fröhlich ihre Belegaufzeichnungen bis zur Erstellung der Steuererklärung vor sich hin prokrastinieren. War auch mal so. Ist es aber nicht mehr.

Belege-Chaos
Chaos in Deinen Belegen ist auch für Kleinunternehmer nach §19 UStG keine Option …

Denn die Finanzverwaltung hat mit den Richtlinien zu den neuen GoBD ziemlich detailliert Stellung dazu genommen, wie sie sich eine „geordnete Belegaufzeicnung“ vorstellt. Darin findet zum Beispiel das Wort „zeitnah“ einigermaßen verschwenderisch Verwendung. Und zeitnah bedeutet – je nach Sachverhalt – täglich, wöchentlich oder vielleicht gerade noch monatlich. Ganz gewiss jedoch nicht: „auf den letzten Drücker, im Zweitfolgejahr, nach mehrmaliger Aufforderung“.

Außerdem erwarten die Finanzhüter eine sogenannte „Verfahrensdokumentation“ von Dir (ja, auch von Dir als Kleinunternehmer). Das ist so etwas wie ein Qualitätsmanagement für Deine Belege oder auch der kugelsichere Workflow, den ich oben erwähnt hatte.

Jetzt kann man natürlich trefflich darüber streiten, ob man jeder Auffassung der Finanzverwaltung buchstabengetreu folgen muss, oder ob man sich in Einzelfällen auf die eigene Risiko-Resilienz und Verandlungskompetenz verlassen möchte, aber das ist hier nicht der Punkt. Fährst Du in Sachen Umsatzsteuer und Belegverwaltung U-Boot, steht da einfach Ärger drauf. Und den kannst Du Dir sparen.

Und mal ehrlich: Wenn Du sowieso zeitnah den ganzen Beleg-Zinnober anzettelst, kannst Du es auch gleich richtig machen und die Umsatzsteuer dabei mit abfrühstücken.

Das Thema Liquidität

Ein weiterer Nachteil der Kleinunternehmer-Regelung ist, dass die meisten von uns bei der Gründung recht ansehnliche Anlaufkosten haben. Viele davon enthalten Vorsteuer, in Deutschland oft 19%. Als umsatzsteuerpflichtiger Vollunternehmer kannst Du Dir diese sogenannten „Vorsteuern“ vom Finanzamt erstatten lassen. Das bringt Dir in der Gründungsphase einen erheblichen Liquiditätsvorteil, denn hängen bleiben bei Dir nur die Nettobeträge Deiner Anschaffunngen. Als Kleinunternehmer musst Du zusätzlich die enthaltene Umsatzsteuer stemmen. Das kann sich recht ordentlich auf Deine finanzielle Gründungsreichweite auswirken.

Hat die Kleinunternehmer-Regelung gar keinen Sinn?

Nicht, dass Du mich missverstehst, ich will gar nicht leugnen, dass die Kleinunternehmer-Regelung auch ihren perfekten Anwendungsbereich hat, nämlich die sogenannten „Mondschein-Gewerbe“. Das hat übrigens nichts mit „dunkel“ zu tun, sondern bezeichnet Tätigkeiten, sie meist nebem dem Hauptberuf als Angestellte, Mütter, Pfleger und ähnlichem ausgeübt werden. Zum Beispiel die Friseurin, die am Wochenende ab und zu mal Freundinnen die Haare schneidet, die Kosmetikerin, die drei Mal im Jahr bei Veranstaltungen Kinderschminken anbietet, oder der IT Crack, der abends gelegentlich Bekannten das Betriebssystem wieder glattzieht. Diese Gruppen wollen in der Regel, zumindest in absehbarer Zeit, nicht wachsen, haben so gut wie keine Kosten, aus denen sie Vorsteuer abziehen könnten und erfüllen gewöhnlich auch keinen der 1.001 Ausnahmetatbestände. In diesem Umfang wäre es deshalb glatte Verschwendung von Lebenszeit – sowohl beim Unternehmer, als auch beim Finanzbeamten – hier mit Formularen herumzuhampeln.

Die Frage ist: Bist Du das?

Kleinunternehmerregelung
Als Unternehmer musst Du dafür sorgen, dass die Finanzen stimmen.

Oder willst Du Dein Unternehmen aufbauen, so dass es in Zukunft gut für Dich, Deine Familie und die Familien Deiner Mitarbeiter sorgt? Dann kommst Du mit 22.000 € nicht weit, und es besteht aus meiner Sicht keine Veranlassung, Dir im Kopf eine künstliche Barriere zu schaffen, die Dich begrenzt und Deinen Erfolg behindert, nur weil Du jenseits der Grenze unsicheres Terrain befürchtest.

Du gründest ein Unternehmen? Oder baust gerade eines aus? Da hast Du sowieso gerade Deinen ganzen Mut, Schwung und Deine volle Motivation am Start! Lass Dich von ein bisschen Papierkram nicht ins Bockshorn jagen und mach gleich Nägel mit Köpfen.
Wie die „Großen“, denn Du bist nicht klein. Auch und schon gar nicht als Unternehmer 😉

Viel Erfolg!


Benita Königbauer ist Steuerberaterin und erste Profit First Professional Deutschlands. Das System Profit First hilft frischen und gestandenen Unternehmerinnen und Unternehmern, ihr Unternehmen auf eine gesunde finanzielle Basis zu stellen und fürderhin profitabel zu arbeiten. (Und natürlich haben wir das Buch zum System von Mike Michalowicz.)

Dieser Beitrag erschien ursprünglich 2017; wir haben ihn im Oktober 2023 überarbeitet.

Foto: © canva.com

 

Ein Gedanke zu „Kleinunternehmer – Dein „Logout“ aus der Umsatzsteuer?

  1. Gabriele Brandhuber Antworten

    Danke, Benita, für diesen motivierenden Beitrag mit so vielen wahren Punkten drin! Ich brauchte auch einen gehörigen Schubs, um in die Ust zu optieren (wie das bei uns in Österreich so schön heißt), bereue es aber nicht. Ganz und gar nicht, nämlich weil ich jetzt auf mehr Umsatz und mehr Erfolg programmiert bin! Und das fühlt sich gut an. Liebe Grüße, Gabi

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